(gemäss Art. 23 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie Ziff. 8 des Vereinigungsbeschlusses zwischen den Politischen Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil)
Gegenstand:
Inkorporationsvereinbarung zwischen der Primarschulgemeinde Bütschwil und der Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil
Inkorporationsvereinbarung zwischen der Primarschulgemeinde Ganterschwil und der Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil
Referendumsfrist:
Mittwoch, 18. Januar bis Donnerstag, 16. Februar 2012
Öffentliche Auflage:
Gemeindehaus Bütschwil, Erdgeschoss
Gemeindehaus Ganterschwil, Büro 2
Quorum:
für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
304 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Konstituierungsrat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen.