Der Gemeinderat Bütschwil hat am 11. Januar 2012 in Anwendung von Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) folgendes erlassen:
Teilstrassenplan Salweg (Gemeindeweg 2. Klasse)
Der Teilstrassenplan für die Verlegung des Salweges liegt während dreissig Tagen, d. h. vom Mittwoch, 18. Januar bis Donnerstag, 16. Februar 2012, im Erdgeschoss des Gemeindehauses Bütschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Bütschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.