Steuerfuss unverändert bei 150 %

Der voraussichtliche Gesamtaufwand des Gemeindehaushaltes ist über die Steuereinnahmen, die Finanzausgleichsbeiträge und die weiteren Erträge zu decken. Der Steuerfuss ist gemäss Gemeindegesetz so anzusetzen, dass der Voranschlag ausgeglichen ist. Die Grundlage zur Berechnung der Steuereinnahmen bildet die einfache Steuer. Diese beläuft sich für das Jahr 2010 voraussichtlich auf Fr. 4'800'000.—. Hinzu kommt die einfache Steuer aus den Vorjahren von Fr. 200'000.—.

Der Gemeinderat beantragt, den Steuerfuss bei 150 % zu belassen. Daraus ergeben sich voraussichtlich Steuereinnahmen von Fr. 7'500'000.— (inkl. Nachzahlungen Einkommens- und Vermögenssteuern). Der Voranschlag zur Laufenden Rechnung 2010 weist unter Berücksichtigung dieser Steuereinnahmen ein Defizit von Fr. 348‘100.—. Das Defizit soll durch einen Bezug aus dem Eigenkapital gedeckt werden.


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