(Fakultatives Referendum gemäss Art. 23 lit. b des Gemeindegesetzes (sGS151.2) sowie Art. 13 und 14 der Gemeindeordnung)
Gegenstand
Vereinbarung zwischen der Politischen Gemeinde Bütschwil und der Politischen Gemeinde Lütisburg über den Anschluss an das Abwassernetz der Politischen Gemeinde Lütisburg und der Politischen Gemeinde Kirchberg
Referendumsfrist
Mittwoch, 10. Februar bis Donnerstag, 11. März 2010
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeindehaus Bütschwil, Erdgeschoss
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
221 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil einzureichen. Der Gemeinderatskanzlei können Unterschriftenblätter zur Vorprüfung eingereicht werden. Sie stellt auf Wunsch auch solche zur Verfügung.