Grundsatzabstimmung zur Einleitung des Inkorporationsverfahrens.
5. Ersatzwahlen der Oberstufenschulgemeinde BuGaLu
Ersatzwahl eines Mitglieds des Primarschulrates sowie eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2009-2012.
Urnenaufstellung
Ort und Zeitpunkt der Urnenaufstellung sind auf dem Stimmausweis aufgedruckt.
Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Sie ist so rechtzeitig abzugeben, dass sie bis zur Schliessung der Urnen beim Stimmregisterführer eintrifft. Briefliche Stimmabgaben können an jedem Ort der Schweiz der Post übergeben oder am Wohnsitz in den Briefkasten der Gemeinde- bzw. Schulverwaltung eingeworfen werden.
Mit seiner Unterschrift unter der vorgedruckten Willenserklärung auf dem Stimmausweis hat der Stimmberechtigte zu bestätigen, dass die briefliche Stimmabgabe seinem Willen entspricht.
Fehlende Stimmausweise
Fehlende Stimmausweise können bis Freitag vor der Abstimmung, 17.00 Uhr, beim Stimmregisterführer der Politischen Gemeinde bzw. der entsprechenden Schulgemeinde verlangt werden.